Wölfe gesichtet – Was nun (tun)?
So sollte unsere Zukunft nicht aussehen
© August Bittermann
von August Bittermann
Informationsveranstaltung „Herdenschutz auf Almen – Geht das?
Der NÖ Alm- und Weidewirtschaftsverein bot in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niederösterreich den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Almen und Gemeinschaftsweiden in einem Workshop Informationen zur Wolfsproblematik auf Almen und Gemeinschaftsweiden an. „Die Zuwanderung der Wölfe bereitet unseren Alm- und Weidebäuerinnen und –bauern große Sorgen und Existenzängste“, begrüßt Obmann Josef Mayerhofer die Teilnehmer der Informationsveranstaltung, „wichtig ist, dass das Land Niederösterreich mit der aktuellen Wolfsverordnung eine Basis geschaffen hat, um bei Gefährdung der Bevölkerung oder unserer Nutztiere, notwendige Maßnahmen, von der Vergrämung bis zur Entnahme, treffen zu können.
Jede Alm und jede Gemeinschaftsweide hat ihre eigenen Gegebenheiten, daher gibt es auch keine Patentlösungen.“ DI Hans Grundner, NÖ Landesregierung, gab einen Überblick über die aktuelle Situation bezüglich Wölfe und deren Entwicklung in Niederösterreich. „Derzeit sind ca. 25 bis 30 Wölfe mit vier Rudel in Niederösterreich existent“, erläutert Grundner. 2023 wurden 38 Schafe und eine Ziege von Wölfen getötet.
Mag.a Doris Stilgenbauer, NÖ Landesregierung, erläutert die wesentlichen Punkte der rechtlichen Rahmenbedingungen der Wolfsverordnung. Sie gab detaillierte Antworten auf die Fragen: Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einem Wolf begegne? Wie melde ich die Sichtung eines Wolfes? Was hat eine Jägerin oder ein Jäger bei Meldungen von Wolfsichtungen zu tun? Was hat eine Jägerin oder ein Jäger nach einer Vergrämung oder Entnahme eines Wolfes zu beachten? Was hat eine Halterin oder ein Halter von Nutztieren nach einem Riss zu tun? Des Weiteren stellte sie dar, wie die Vertreibung durch „jedermann“, durch optische und akustische Signale erfolgen kann, die Kriterien für die Vergrämung und die Entnahme durch Jäger. „Wichtig ist, dass die Bevölkerung weiß, an wen zu melden ist und diese Meldungen auch macht, nur so können wir die Bevölkerung und unsere Nutztiere auch schützen“, appellieren Stilgenbauer und Grundner einhellig an die Teilnehmenden.
Reinhard Gastecker, NÖ Landwirtschaftskammer, referierte über verschiedene Möglichkeiten des Herdenschutzes.
Abschließend regte Landeskammerrat DI Daniel Heindl die Anwesenden an, sich Gedanken zu machen, welche Maßnahmen auf ihrer Alm oder Gemeinschaftsweide möglich wären.
Einer der Teilnehmer stellt seine Idee vor. Er gibt in jede Jungkalbinnengruppe eine erfahrene Kuh, die sich möglicherweise wehren kann. Wölfe, die auf Rinder spezialisiert sind, suchen sich vor allem junge Tiere bis ca. 250 kg aus. Abkalbungen auf Almen stellen eine weitere Gefahrenquelle dar.
Es sind sich alle jedenfalls einig: Was es nicht gibt ist ein hundertprozentiger Schutz. Wir bekommen die Wölfe in absehbarer Zeit nicht weg. Vertreibungen, Vergrämungen sind wichtige Maßnahmen, die verpflichtend durchzuführen sind. Ziel muss es sein, dass Alles was mit Menschen zu tun hat, dort wo Menschen sind, muss für den Wolf unangenehm sein und von den Wölfen gemieden werden. Unser Hauptaugenmerk gilt den auffälligen Wölfen hinsichtlich Kontakt mit Menschen und Nutztieren. Nutztierrisse sind ein absolutes NO-GO. Die Wölfe sind eine enorme Gefahrenquelle für die Alm- und Weidewirtschaft. Daher muss es auch im Sinne der gesamten Bevölkerung sein, den strengen Schutz der Wölfe aufzuheben und eine notwendige Regulierung zuzulassen.
Sämtliche Informationen dazu bietet die Homepage der NÖ Landesregierung: www.noe.gv.at – Thema Wolf
Beispiel von der Homepage des Landes Niederösterreich:
Wie melde ich eine Wolfsichtung?
„Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben, sollten Sie jedenfalls unverzüglich wie folgt melden:
- Wenden Sie sich direkt en einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
- Ist Ihnen der Jäger vor Ort nicht bekannt, gibt es folgende Möglichkeiten für eine Meldung
- Meldung an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch) oder
- Meldung über die Wildtierinfo (Internetseite der NÖ Landesregierung)
- Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle (telefonisch über 133).
Beispiel für eine Gefahrensituation: Ein Wolf befindet sich sichtbar in verbautem Gebiet (z.B. Ortsbereich) und flüchtet trotz Anwesenheit von Menschen nicht.
Ihre Meldung kann dazu beitragen, dass seitens der Jägerschaft entsprechend den Vorgaben der 2. Wolf-Verordnung eine Vergrämung (Schreck- oder Warnschüsse) oder eine Entnahme von Wölfen vorgenommen werden kann.